Die Europäische Konferenz zu Hepatitis-C stellte in ihrer abschließenden Erklärung fest, dass die Maßnahmen gegen Hepatitis-C bei intravenös Drogen Gebrauchenden „völlig unzureichend“ sind. Dies betrifft sowohl den Bereich der Vermeidung der Infektion mit Hepatitis-C, den Bereich der Früherkennung, wie den Zugang zur Behandlung der Viruserkrankung.
Etwa 500.000 Menschen in Deutschland sind mit Hepatitis-C infiziert. Ein großer Anteil davon sind intravenös Drogen gebrauchende Menschen. Für sie werden besondere Testangebote und Behandlungsprogramme benötigt, die sich an ihren Lebensumständen orientieren. Die unveränderte Strafbarkeit des Drogenkonsums und die Stigmatisierung von Drogengebrauchenden steht einem erfolgreichen Präventions- und Behandlungsprogramm entgegen.
Besonders problematisch ist, dass in Haftanstalten immer noch keine Spritzenvergabe zugelassen wird. Einer der Hauptübertragungswege von Hepatitis-C bei Drogengebrauchern ist daher der gemeinsame Gebrauch von Spritzbestecken in Haft.
Die AIDS-Initiative Bonn (AIB) kennt die Problematik aus ihrer alltäglichen Beratungspraxis. Auch unter HIV-Präventionsgesichtspunkten fordert sie daher schon seit Jahren, auch Inhaftierten im Strafvollzug Zugang zu sauberem Spritzbesteck zu ermöglichen. Zahlreiche Neuinfektionen bei Drogengebrauchenden könnte dadurch verhindert werden.
Seit Beginn des Jahres sind in Deutschland Medikamente auf dem Markt, die eine Heilung von Hepatitis-C ohne große Nebenwirkungen ermöglicht. Problematisch ist jedoch der enorm hohe Preis der modernen Hepatitis-C-Medikation. Gefordert wurde daher von der Pharmaindustrie die Preise der Medikamente zu senken, damit alle Menschen in Deutschland Zugang zur Hepatitis-C-Behandlung erhalten. Auch die Politik wurde aufgerufen, sich für eine Preissenkung einzusetzen.
Auch mit der Problematik der hohen Behandlungskosten der neuen Hepatitis-C-Medikamente ist die AIB vertraut. Vielen Nutzerinnen und Nutzern der AIB bleibt eine moderne Behandlung ihrer Hepatitis-C-Infektion verwehrt, weil die Ärzte aufgrund der hohen Kosten der Behandlung Regressforderungen der Krankenkassen fürchten.
Hier fordert die AIB daher von den Krankenkassen sicherzustellen, dass Behandlungskosten übernommen werden, damit Ärztinnen und Ärzten ihre Patientinnen und Patienten ohne Angst vor Regressforderungen behandeln können.