Die Bundesärztekammer will sich gegen das pauschale Verbot, dass schwule Männer kein Blut spenden dürfen, einsetzen.
Nach EU-Recht sind Personen von der Blutspende ausgeschlossen, wenn deren Sexualverhalten ein erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut verbreitete Infektionskrankheiten, insbesondere HIV in sich birgt. Dazu werden per se –ohne weitere Prüfung ihres Sexualverhaltens- alle homosexuellen Männer, die Sex mit Männer haben, gezählt.
Gegen dieses EU-Recht will die Bundesärztekammer nun vorgehen und wird sich in diesem Zusammenhang an das Robert-Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium wenden.
Die AIDS-Initiative sieht in dem pauschalen Ausschluss von homosexuellen Männern eine Diskriminierung und begrüßt daher das Vorgehen der Bundesärztekammer nachdrücklich.