Das Landgericht Oldenburg hat eine HIV-positive Frau zu einer Haftstrafe von vier Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung von fünf Jahren verurteilt. Damit ist neben der Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe erstmals die Sicherungsverwahrung wegen HIV angeordnet worden.
Der 30-jährigen Frau wird vorgeworfen, ungeschützte Sex mit mehreren Männern gehabt zu haben. Das hat sie auch eingestanden. Zu einer Übertragung der HIV-Infektion ist es nicht gekommen. Die Übertragung der HIV-Infektion wurde vom Gericht aber als möglich angesehen, weil die Frau ihre antiretrovirale Therapie zu diesem Zeitpunkt unterbrochen hatte. Die 30-Jährige wurde daraufhin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Frau war im Vorfeld bereits zu zweieinhalb und dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen ungeschütztem Sex verurteilt worden. Das Gericht stufte die junge Frau als „unbelehrbar“ ein und verhängte daher die an die Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung.
Die Frau hatte vor Gericht angegeben, dass sie ihre Sexualpartner immer zum Gebrauch von Kondomen aufgefordert habe. Dies hielten die Staatsanwaltschaft und das Gericht nicht für ausreichend. Vielmehr betonte der Staatsanwalt, es wäre die Pflicht der Frau gewesen, die Männer zusätzlich ausdrücklich auf ihre „HIV-Infektion“ hinzuweisen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die AIDS-Initiative Bonn (AIB) ist entsetzt über dieses Urteil und die erstmalige Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Menschen mit HIV.
Die AIB lehnt grundsätzlich die Kriminalisierung von Menschen mit HIV ab. Es ist falsch, die Verantwortung für den Schutz vor HIV allein den Menschen mit HIV zu übertragen. Jeder Mensch ist selbst verantwortlich, sich beim Sex vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen. Es ist daher auch unter Präventionsgesichtspunkten nicht sinnvoll, diese Verantwortung allein der Menschen mit HIV aufzuerlegen.
Urteile wie das vorliegende diskriminiert und stigmatisiert Menschen mit HIV und AIDS. Es wird ein Klima der Angst geschaffen und birgt damit die Gefahr in sich, dass Menschen sich lieber nicht auf HIV testen lassen, damit das Wissen über ihre Infektion nicht strafrechtliche Konsequenzen für sie haben kann. Auch unter diesem Gesichtspunkt wirken solche gerichtlichen Entscheidungen damit der Präventionsarbeit entgegen.